Kontrollperioden nach NIV


Für die periodische Kontrolle erhalten Sie vom Netzbetreiber rechtzeitig eine Aufforderung zum Einreichen des erforderlichen Sicherheitsnachweises.

Wohnungsbauten  20 Jahre
Gewerbe und Landwirtschaft  10 Jahre

Hotels, Pensionen und Restaurants, Schulhäuser

Autowerkstätte, Tankstellen, Kläranlagen

  5 Jahre

Baustelleninstallationen

  1 Jahr

Neu erstellte Elektroinstallationen - bei Neu- und Umbauten - benötigen

eine Abnahmekontrolle.

 

Bei Handänderung müssen elektrische Installationen kontrolliert werden, wenn die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück liegt.